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Energieberatung
Steigende Energiekosten machen Altbausanierungen
sinnvoll. Auch große Aufwendungen machen sich schnell bezahlt. Wir
beraten Sie in allen Fragen zu Ihrer Immobilie.
Energieausweis laut EnEV 2014
Der Energieausweis für Wohngebäude wird ab den 01.05.2014 zur Pflicht. Bei Neuvermietung und Verkauf muss
der Energieausweis vorgelegt werden. Er beinhaltet den
sogenannten Energiekennwert vom Gebäude, den Endenergie- und den Primärenergiekennwert sowie die neu eingeführte Gebäudeklasse (A,B,C,...).
Mehr zum Energieausweis
unter www.zukunft-haus.info.
Der Energieausweis kann auf Basis des errechneten Bedarfes erstellt werden, der Energiebedarfsausweis. Oder nach dem tatsächlich angefallenen Verbrauch für einen Zeitraum von 3 Jahren, der Energieverbrauchsausweis.
Ältere, kleinere Wohnhäuser unter 5 Wohnungen, welche den Standard der Wärmeschutzverordnung von 1977 nicht einhalten, müssen den Energiebedarfsausweis erstellen lassen.
Nichtwohngebäude oder Nichtwohngebäudeteile müssen extra einen Energieausweis erhalten unter Berücksichtigung des Stromverbrauches in den Gewerbeeinheiten.
Fehlt Ihnen der Zugang zu den entsprechenden Strommengen durch Ihre Mieter muss der Stromlieferant diese Daten anonymisiert liefern.
Gerne erstellen wir Ihnen einen Energieausweis für Ihre Liegenschaft, hierzu bitte den
Erfassungsbogen EnEV 2014 ausfüllen und uns zuschicken.
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