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Mess- und Eichgesetz für Wasser- und Wärmezähler
Gesetzliche Grundlage:
Auf Grund des Gesetzes über das Mess- und
Eichwesen - kurz MessEG - besteht u.a. für
- Kaltwasserzähler
- Warmwasserzähler
- Wärmezähler
die Eichpflicht, wenn sie im geschäftlichen
Verkehr verwendet oder so bereitgehalten werden, dass sie ohne besondere
Vorbereitung in Gebrauch genommen werden können.
Eichgültigkeitsdauer:
Wärmezähler:
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Die im geschäftlichen Verkehr befindlichen
Wärmezähler müssen geeicht sein.
Die Gültigkeitsdauer der Eichung beträgt 5 Jahre.
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Warmwasserzähler:
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Die im geschäftlichen Verkehr befindlichen
Warmwasserzähler müssen geeicht sein.
Die Gültigkeitsdauer der Eichung beträgt 5 Jahre. |
Kaltwasserzähler:
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Die im geschäftlichen Verkehr befindlichen
Kaltwasserzähler müssen geeicht sein.
Die Gültigkeitsdauer der Eichung beträgt 6 Jahre.
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