Messtechnik Gengenbach:  Das Eichrecht

 

Mess- und Eichgesetz für Wasser- und Wärmezähler

Monteur

Gesetzliche Grundlage:

Auf Grund des Gesetzes über das Mess- und Eichwesen - kurz MessEG - besteht u.a. für

  • Kaltwasserzähler
  • Warmwasserzähler
  • Wärmezähler

die Eichpflicht, wenn sie im geschäftlichen Verkehr verwendet oder so bereitgehalten werden, dass sie ohne besondere Vorbereitung in Gebrauch genommen werden können.

Eichgültigkeitsdauer:

Wärmezähler: Die im geschäftlichen Verkehr befindlichen Wärmezähler müssen geeicht sein.

Die Gültigkeitsdauer der Eichung beträgt 5 Jahre.
Warmwasserzähler: Die im geschäftlichen Verkehr befindlichen Warmwasserzähler müssen geeicht sein.

Die Gültigkeitsdauer der Eichung beträgt 5 Jahre.
Kaltwasserzähler: Die im geschäftlichen Verkehr befindlichen Kaltwasserzähler müssen geeicht sein.

Die Gültigkeitsdauer der Eichung beträgt 6 Jahre.

Messtechnik Gengenbach
Heizkostenabrechnungen

Tel.: 08821 9622-0
Fax: 08821 9622-20


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