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Heizkostenabrechnungen und Wärmemesstechnik
Heizkosten- und Betriebskostenabrechnungen |
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Wir sind Ihr zuverlässiger Partner bei allen Fragen zur Abrechnung Ihrer
Heizkosten und
Betriebskosten.
Wir bieten Ihnen einen Komplettservice von der Beratung bis zur Montage der
Wärmemesstechnik. Seit fast 50 Jahren sind wir
erfolgreich mit der Energieabrechnung in Garmisch-Partenkirchen und
Oberbayern tätig.
Durch unser eigenes Rechenzentrum können wir Ihre Daten
besonders schnell verarbeiten und Ihnen unsere übersichtlichen Heizkosten- und Betriebskostenabrechnungen zuschicken.
Wir sind Ihr Fachbetrieb vor Ort.
Firma Gengenbach: gut, günstig und ganz in Ihrer Nähe.
Wo Wärme verbraucht wird werden wir gebraucht.
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Neues GebäudeEnergieGesetz tritt zum 01.11.2020 in Kraft
Hier wird der neue Begriff Interoperabilität eingeführt.
D.h. die Messgeräte müssen zusammenarbeiten, bei Wechsel des Messdienstes muss die Interoperabilität der Messgeräte gegeben sein.
Interoperabilität der Systeme kann sowohl aus wettbewerblicher als auch aus technologischer und datenschutzrechtlicher
Sicht einen wesentlichen Beitrag zur Nachhaltigkeit von Energieeinsparungen leisten.
Ein Anspruch auf Datenweitergabe soll in der kommenden Heizkostenverordnung festgelegt werden.
Damit verschwinden die ganzen Insellösungen der einzelnen Hersteller.
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Messtechnik Gengenbach in den Social Media
Messtechnik Gengenbach finden Sie auch in den Social Media der entsprechenden Plattformen wie Instagram, Whatsapp oder Facebook:
Weitere Informationen:
Interaktive Firmenbroschüre
Firmenbroschüre
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Trinkwasserverordnung 2018
Zum Januar 2018 ist die neue Trinkwasserverordnung in Kraft getreten. Hierbei wurden ein paar Änderungen eingeführt. Der wichtigste Punkt für Betreiber von Warmwasserbereitungsanlagen ist, dass falls der technische Massnahmenwert überschritten wird (KBE über 100 bei Legionellen) bei einer Analyse im Labor, das Labor dies unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt melden muss. Es sollte daher nach bekanntwerden des erhöhten Wertes die entsprechenden Vorschriften eingehalten werden. Hierzu gehört auch die Beauftragung einer weitergehenden Untersuchung an verschiedenen Probestellen.
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Verkaufsstart Funk-Rauchmelder mit Fernwartung
Durch ein integriertes Funkmodul kann der Gerätezustand zu Wartungszwecken jederzeit aus der Ferne abgefragt werden. Die 10 Jahre Batterie-Lebensdauer und die Schlafzimmertauglichkeit durch abgeschaltete LED machen ihn zur ersten Wahl für die Wohnungswirtschaft.
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Neuregelung für geeichte Messgeräte laut MessEG
Am 01.01.2015 trat das neue Mess- und Eichgesetz (MessEG)
mit den entsprechenden Rechtsverordnungen, der Mess- und
Eichverordnung (MessEV) in Kraft. Damit kommen einige Neuerungen auf uns zu.
Dies ist im wesentlichen die sogenannte Anzeigepflicht
von neuen oder erneuerten Messgeräten gemäß § 32 MessEG ab 2015. Desweiteren die Anforderungen an das Verwenden von Messwerten gemäß
§ 33 MessEG. Leider ist auch die Mess- und Eichkostenverordnung (MKVO) mit höheren Eichgebühren in Kraft getreten.
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Energieausweis laut EnEV 2014
Der Energieausweis für Wohngebäude wird ab den 01.05.2014 zur Pflicht. Bei Neuvermietung und Verkauf muss
der Energieausweis vorgelegt werden. Er beinhaltet den
sogenannten Energiekennwert vom Gebäude, den Endenergie- und den Primärenergiekennwert sowie die neu eingeführte Gebäudeklasse (A,B,C,...).
Mehr zum Energieausweis
unter www.zukunft-haus.info.
Der Energieausweis kann auf Basis des errechneten Bedarfes erstellt werden, der Energiebedarfsausweis. Oder nach dem tatsächlich angefallenen Verbrauch für einen Zeitraum von 3 Jahren, der Energieverbrauchsausweis.
Ältere, kleinere Wohnhäuser unter 5 Wohnungen, welche den Standard der Wärmeschutzverordnung von 1977 nicht einhalten, müssen den Energiebedarfsausweis erstellen lassen.
Nichtwohngebäude oder Nichtwohngebäudeteile müssen extra einen Energieausweis erhalten unter Berücksichtigung des Stromverbrauches in den Gewerbeeinheiten.
Fehlt Ihnen der Zugang zu den entsprechenden Strommengen durch Ihre Mieter muss der Stromlieferant diese Daten anonymisiert liefern.
Gerne erstellen wir Ihnen einen Energieausweis für Ihre Liegenschaft, hierzu bitte den
Erfassungsbogen EnEV 2014 ausfüllen und uns zuschicken.
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Trinkwasseruntersuchung
Laut Trinkwasserverordnung muss das Trinkwasser aus einer Warmwasserbereitung in Mehrfamilienhäusern regelmäßig auf
Legionellen untersucht werden. Hierzu bieten wir die Probenahme im Objekt an, die Logistik der Proben ins Labor
sowie die Bereitstellung der Prüfberichte nach Analyse der Proben im Labor an.
- Probenahme durch zertifizierten Probenehmer
- Analyse durch akkreditiertes Labor
- Dokumentation und Ergebnismeldung
- Terminplanung für Folgeuntersuchungen
Informationen Legionellenprüfung
Auftragsformular Trinkwasseruntersuchung
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Rauchmelder-Pflicht für alle Wohnungen in Bayern
Für Neubauten gilt die Rauchwarnmelderpflicht schon länger, für Bestandsbauten (Alle Wohnungen auch Einfamilienhäuser)
gibt es eine Übergangsfrist: Bis zum 31. Dezember 2017 muss jeder Haushalt in Bayern mit den kleinen Lebensrettern ausgestattet sein.
Die genauen Anforderungen dokumentiert die Bayrische Bauordnung.
Wir empfehlen hier ein paar Euro mehr auszugeben bei der Anschaffung neuer Rauchmelder. Günstige Rauchmelder
bringen oft schnell Ärger, den man mit ein paar Euro mehr hätte verhindern
können. So gibt es Rauchmelder mit einer 10-Jahres-Batterie, damit man
nicht jedes Jahr von einem piepsenden Rauchmelder genervt wird, wenn wieder
die Batterie leer ist. Wir beraten Sie gerne.
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Kosten einer Zwischenablesung
(AG Berlin-Schöneberg, Urteil vom 07.07.2010, 103 C 59/10)
Der Mieter wird durch eine Überbürdung der Kosten für eine Zwischenablesung
aus Anlass der Vertragsbeendigung nicht unangemessen benachteiligt und hat
daher aufgrund vertraglicher Regelung diese Kosten zu tragen.
Die Klägerin hat gegenüber der Beklagten einen Anspruch auf Zahlung der
Zwischenablesegebühren aufgrund Vereinbarungen im Mietvertrag.
Wie die Parteien übereinstimmend vortragen, sind anlässlich der Beendigung
des Mietverhältnisses und des Auszugs der Beklagten aus der Wohnung für
eine Zwischenablesung der Heizkörper Kosten in Höhe der Klageforderung
entstanden.
Bei den Kosten der Verbrauchserfassung, die wegen des Auszugs eines Mieters
entstehen, handelt es sich nach der Entscheidung des BGH vom 14.11.2007 -
VIII ZR 19/07 - um Verwaltungskosten, die mangels anderweitiger
vertraglicher Regelungen dem Vermieter zur Last fallen.
Im vorliegenden Fall ist im Mietvertrag jedoch geregelt, dass der Mieter
die zusätzlichen Kosten der Heizkostenabrechnung zu tragen hat, die infolge
des Mieterwechsels entstehen. Die entsprechende Vereinbarung im Mietvertrag
ist wirksam und verstößt nicht gegen § 307 BGB.
Kosten für eine Zwischenablesung können also nur auf die Mieter
"überbürdet" werden, wenn dies im Mietvertrag vereinbart wurde.
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Neue Heizkostenverordnung 2009
Das Bundeskabinett hat der Änderungen der Heizkostenverordnung
zugestimmt. Somit tritt die neue Heizkostenverordnung am 1. Januar 2009 in
Kraft. Für Abrechnungszeiträume, die vor diesem Datum beginnen, gilt die alte Verordnung.
Neu ist unter anderem die Pflicht, den Energieaufwand für die
Warmwasserbereitung zukünftig mit einem Wärmezähler zu messen. Desweiteren
entfällt der Bestandschutz für alte Messtechnik die älter als ca. 30 Jahre
ist wie die alten Warmwasserkostenverteiler sowie alte
Heizkostenverteiler.
Für Gebäude, die das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom
16.08.1994 nicht erfüllen und die mit Öl oder Gas beheizt werden aber die
freiliegenden Leitungen der Wärmeverteilung überwiegend gedämmt sind
gilt, dass die Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage 70
vom Hundert nach dem erfassten Wärmeverbrauch der Nutzer
zu verteilen sind.
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Datenfernerfassung per Funk: WalkBy
Verbrauchserfassung ohne dass der Ableser die Wohnung betreten muss: Ablesung per Funk.
Wir haben die Auswahl von mehrern führenden Herstellern von Funksystemen um für sie das
beste System auszuwählen. So können wir für Sie die optimale Funkanlage montieren und warten.
Gehen Sie mit uns einen Schritt weiter in die Zukunft der Haustechnik.
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Bürozeiten |
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Montag | 09 Uhr - 11 Uhr |
Dienstag | 14 Uhr - 16 Uhr |
Mittwoch | 09 Uhr - 11 Uhr |
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Telefon: 08821 / 96 22-0
Fax: 08821 / 96 22-20
email: info@gengenbach.net
Kontakt-Formular: >>> Hier <<<
Mit freundlichen Grüßen
Dipl.-Phys.
Christian Gengenbach
Messtechnik Gengenbach
Wärme- und Wasserzähler
Trinkwasseruntersuchungen
Energieausweise
Rauchwarnmelder
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b2b-Service |
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Der Business-To-Business Service der Firma Gengenbach.
Komplettlösung DATAmess
für den Wärmemessdienst. Professionelles Abrechnungsprogramm für
Messdienste und große Hausverwaltungen. Software für Heiz- und
Betriebskostenabrechnungen, Heizkörperbewertung, Arbeitsaufträge, Wartungs-
und Mietverträge Verwaltung.
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