| 1. Die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks 
Hierzu gehört namentlich die Grundsteuer, jedoch nicht die Hypothekengewinnabgabe. 
  
 
 2. Die Kosten der Wasserversorgung  
Hierzu gehören die Kosten des Wasserverbrauchs, die Grundgebühren, die Kosten der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung von Wasserzählern sowie die Kosten ihrer Verwendung 
einschließlich der Kosten der Berechnung und Aufteilung, die Kosten 
des Betriebs einer hauseigenen Wasserversorgungsanlage und einer 
Wasseraufbereitungsanlage einschließlich der Aufbereitungsstoffe. 
  
 
 3. Die Kosten der Entwässerung 
Hierzu gehören die Gebühren für die Haus- und Grundstücksentwässerung, die Kosten des Betriebs einer entsprechenden 
nicht öffentlichen Anlage und die Kosten des Betriebs einer 
Entwässerungspumpe. 
  
 
 4. Die Kosten
a) des Betriebs der zentralen Heizungsanlage einschließlich der 
Abgasanlage; 
hierzu gehören die Kosten der verbrauchten Brennstoffe und ihrer 
Lieferung, die Kosten des Betriebsstroms, die Kosten der Bedienung, 
Überwachung und Pflege der Anlage, der regelmäßigen Prüfung ihrer 
Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit einschließlich der Einstellung durch einen Fachmann, der Reinigung der Anlage und des 
Betriebsraums, die Kosten der Messungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, die Kosten der Anmietung oder anderer Arten der 
Gebrauchsüberlassung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung 
sowie die Kosten der Verwendung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung einschließlich der Kosten der Berechnung und Aufteilung; 
oderb) des Betriebs der zentralen Brennstoffversorgungsanlage; 
hierzu gehören die Kosten der verbrauchten Brennstoffe und ihrer 
Lieferung, die Kosten des Betriebsstroms und die Kosten der Überwachung sowie die Kosten der Reinigung der Anlage und des Betriebsraums; 
oder
 c) der eigenständig gewerblichen Lieferung von Wärme, auch aus 
Anlagen im Sinne des Buchstabens a; 
hierzu gehören das Entgelt für die Wärmelieferung und die Kosten 
des Betriebs der zugehörigen Hausanlagen entsprechend Buchstabe a; 
oder
 d) der Reinigung und Wartung von Etagenheizungen; 
hierzu gehören die Kosten der Beseitigung von Wasserablagerungen 
und Verbrennungsrückständen in der Anlage, die Kosten der 
regelmäßigen Prüfung der Betriebsbereitschaft und 
Betriebssicherheit und der damit zusammenhängenden Einstellung 
durch einen Fachmann sowie die Kosten der Messungen nach dem 
Bundes-Immissionsschutzgesetz.
 
  
 
 5. Die Kosten
a) des Betriebs der zentralen Warmwasserversorgungsanlage; 
hierzu gehören die Kosten der Wasserversorgung entsprechend 
Nummer 2, soweit sie nicht dort bereits berücksichtigt sind, und die 
Kosten der Wassererwärmung entsprechend Nummer4 Buchstabe a; 
oderb) der eigenständig gewerblichen Lieferung von Warmwasser, auch 
aus Anlagen im Sinne des Buchstabens a; 
hierzu gehören das Entgelt für die Lieferung des Warmwassers und 
die Kosten des Betriebs der zugehörigen Hausanlagen entsprechend 
Nummer 4 Buchstabe a; 
oder
 c) der Reinigung und Wartung von Warmwassergeräten; 
hierzu gehören die Kosten der Beseitigung von Wasserablagerungen 
und Verbrennungsrückständen im Innern der Geräte sowie die Kosten  der regelmäßigen Prüfung der Betriebsbereitschaft und 
Betriebssicherheit und der damit zusammenhängenden Einstellung 
durch einen Fachmann.
 
  
 
 6. Die Kosten verbundener Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen 
a) bei zentralen Heizungsanlagen entsprechend Nummer 4 Buchstabe a und entsprechend Nummer 2, soweit sie nicht dort bereits 
berücksichtigt sind; 
oderb) bei der eigenständig gewerblichen Lieferung von Wärme entsprechend Nummer 4 Buchstabe c und entsprechend Nummer 2, soweit 
sie nicht dort bereits berücksichtigt sind; 
 
oder
 c) bei verbundenen Etagenheizungen und Warmwasserversorgungs- 
anlagen entsprechend Nummer 4 Buchstabe d und entsprechend 
Nummer 2, soweit sie nicht dort bereits berücksichtigt sind.
 
  
 
 7. Die Kosten des Betriebs des maschinellen Personen- oder Lastenaufzuges 
Hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms, die Kosten der Beaufsichtigung, der Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage, der 
regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit einschließlich der Einstellung durch einen Fachmann sowie die 
Kosten der Reinigung der Anlage. 
  
 
 8. Die Kosten der Straßenreinigung und Müllabfuhr 
Hierzu gehören die für die öffentliche Straßenreinigung und Müllabfuhr zu entrichtenden Gebühren oder die Kosten entsprechender 
nichtöffentlicher Maßnahmen. 
  
 
 9. Die Kosten der Hausreinigung und Ungezieferbekämpfung 
Zu den Kosten der Hausreinigung gehören die Kosten für die Säuberung der von den Bewohnern gemeinsam benutzten Gebäudeteile, 
wie Zugänge, Flure, Treppen, Keller, Bodenräume, Waschküchen, 
Fahrkorb des Aufzuges. 
  
 
 10. Die Kosten der Gartenpflege 
Hierzu gehören die Kosten der Pflege gärtnerisch angelegter Flächen 
einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen, der Pflege 
von Spielplätzen einschließlich der Erneuerung von Sand und der 
Pflege von Plätzen, Zugängen und Zufahrten, die dem nichtöffentlichen Verkehr dienen. 
  
 
 11. Die Kosten der Beleuchtung 
Hierzu gehören die Kosten des Stroms für die Außenbeleuchtung und 
die Beleuchtung der von den Bewohnern gemeinsam benutzten 
Gebäudeteile, wie Zugänge, Flure, Treppen, Keller, Bodenräume. 
Waschküchen. 
  
 
 12. Die Kosten der Schornsteinreinigung 
Hierzu gehören die Kehrgebühren nach der maßgebenden
Gebührenordnung, soweit sie nicht bereits als Kosten nach Nummer
4 Buchstabe a berücksichtigt sind. 
  
 
 13. Die Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung 
Hierzu gehören namentlich die Kosten der Versicherung des Gebäudes gegen Feuer-, Sturm- und Wasserschäden, der Glasversicherung, 
der Haftpflichtversicherung für das Gebäude, den Öltank und den 
Aufzug. 
  
 
 14. Die Kosten für den Hauswart 
Hierzu gehören die Vergütung, die Sozialbeiträge und alle geldwerten 
Leistungen, die der Eigentümer (Erbbauberechtigte) dem Hauswart 
für seine Arbeit gewährt, soweit diese nicht die Instandhaltung, 
Instandsetzung, Erneuerung, Schönheitsreparaturen oder die Hausverwaltung betrifft. 
 
Soweit Arbeiten vom Hauswart ausgeführt werden, dürfen Kosten für 
Arbeitsleistungen nach den Nummern 2 bis 10 nicht angesetzt werden. 
  
 
 15. Die Kosten 
a) des Betriebs der Gemeinschafts-Antennenanlage; 
hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms und die Kosten der 
regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft einschließlich der 
Einstellung durch einen Fachmann oder das Nutzungsentgelt für eine 
nicht zur Wirtschaftseinheit gehörende Antennenanlage; 
oderb) des Betriebs der mit einem Breitbandkabelnetz verbundenen privaten Verteilanlage; 
hierzu gehören die Kosten entsprechend Buchstabe a, ferner die laufenden monatlichen Grundgebühren für Breitbandanschlüsse.
 
  
 
 16. Die Kosten des Betriebs der maschinellen Wascheinrichtung 
Hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms, die Kosten der Überwachung, Pflege und Reinigung der maschinellen Einrichtung, der 
regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit sowie die Kosten der Wasserversorgung entsprechend Nummer 
2, soweit sie nicht dort bereits berücksichtigt sind. 
  
 
 17. Sonstige Betriebskosten 
Das sind die in den Nummern 1 bis 16 nicht genannten Betriebskosten, 
namentlich die Betriebskosten von Nebengebäuden, Anlagen und 
Einrichtungen. 
 |