Messtechnik Gengenbach:  Heizkostenverteiler Siemens WHE30

 

Heizkostenverteiler Siemens WHE30

Elektronischer Heizkostenverteiler

Einfühlergerät für die Heizkostenverteilung durch Erfassen der Wärmeabgabe von Heizkörpern. Anzeige des kumulierten Wertes und der Kontrollzahl.



Beschreibung Merkmale Technische Daten Weitere Bilder Zubehör Download


Beschreibung

Der Heizkostenverteiler WHE30 oder Memotron3 wird eingesetzt, wenn die Heizkosten unter mehreren Verbrauchern anhand des tatsächlichen Verbrauchs aufzuteilen sind. Hauptanwendungsgebiete sind Heizungsanlagen mit zentraler Wärmeaufbereitung, in denen die Heizenergie an die Verbraucher individuell abgegeben wird. Derartige Anlagen werden z.B. eingesetz in Mehrfamilienhäusern oder Büro- und Verwaltungsbauten. Typische Anwender sind private Gebäudeeigentümer, Wohnungswirtschaft und Wohnungsgenossenschaften oder Gebäudeservicefirmen und Immobilienverwaltungen. Heizkörperseitig ist der Heizkostenverteiler verwendbar für Glieder- oder Plattenheizkörper, aber auch für Konvektoren und Röhrenradiatoren. Der im Heizkostenverteiler integrierte Temperaturfühler erfasst die Oberflächentemperatur des Heizkörpers und übermittelt den Messwert an einen Mikroprozessor. Dieser berechnet den effektiven Wärmeverbrauch. Der angezeigte Verbrauch ist für jeden Mieter ablesbar und überprüfbar, was Vertrauen bildet.

Unterschiede zwischen dem 1- und 2-Fühler-System:

Die beiden Messsysteme unterscheiden sich technisch an folgenden Merkmalen:
1-Fühler Messsystem 2-Fühler Messsystem
für Heizanlagen mit einer mittleren Auslegungstemperaturen von
über tmin= 55°C
Der HKV berechnet mit fester Bezugstemperatur von 20°C
für Heizanlagen mit einer mittleren Auslegungstemperaturen von
über tmin= 35°C
Der HKV berechnet mit variabler Bezugstemperatur
Praktische Anwendung: Praktische Anwendung:
Normale Umgebungstemperaturen.
Auch Heizkörper, die durch Einrichtungsgegenstände abgedeckt oder zugestellt sind, sollten in der Regel mit 1-Fühler-Systemen ausgestattet werden, weil ein 2-Fühler-System die tatsächliche Raumtemperatur auf Grund der Stauwärme nicht erfassen kann.
2-Fühler-Systeme werden dort eingesetz, wo die mittleren Auslegungstemperaturen unter
tmin= 55°C liegt,
also in Niedertemperatur-Heizanlagen. Ebenso können die Geräte eingesetzt werden, wo es auf die genaue Erfassung der Umgebungstemperaturen ankommt.

Für beide Systeme gilt: Innerhalb einer Abrechnungseinheit dürfen nur einheitliche 1- oder 2-Fühler-Messsysteme eingesetzt werden.




Merkmale

  • Zuverlässige Wärmemessung
  • Bestimmung der Wärmeabgabe anhand der Messung der Heizkörpertemperatur
  • Kumulieren des Verbrauchs
  • Selbstüberwachung mit Fehleranzeige
  • Kontrollzahl (c1234) zur Briefablesung des aktuellen Verbrauchwertes
  • Netzunabhängig, mit 10-Jahres-Batterie
  • Kompaktgerät und Fernfühlervarianten
  • Einheitsskale
  • Einsatzbereich von tmin= 55°C bis tmax= 90°C




Technische Daten: HKV Siemens WHE30

Allgemeine Ausführung: EN 834
Masse: 40 × 76 × 25 mm³
Messprinzip: Messwerterfassung über Einfühlersystem. Standardskala
Laufzeit: 10 Jahre plus Reserve
Anzeigeart: Flüssigkristallanzeige (LCD) 4-stellig + Sonderzeichen
Gerätevarianten: Kompaktgerät und Fernfühlervarianten
Gewicht: 90 g
Einsatzbereich: Mittlere Auslegungstemperatur der Warmwasserheizung:
von 55°C bis 90°C
Programmierbar: Über Adapter oder PC:
  • Stichtag
Besonderheiten:
  • Bestimmung der Wärmeabgabe anhand der Messung der Heizkörpertemperatur
  • Kumulieren des Verbrauchs
  • Selbstüberwachung mit Fehleranzeige
  • Kontrollzahl (c1234) zur Briefablesung des aktuellen Verbrauchwertes
Normen: Elektromagnetische Verträglichkeit:
  • Störfestigkeit EN 50082-2
  • Störaussendung EN 50081-1




Weitere Bilder: HKV Siemens WHE30

     




Zubehör für HKV Siemens WHE30





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Die Informationen auf dieser Seite enthalten lediglich allgemeine Beschreibungen bzw. Leistungsmerkmale, welche im konkreten Anwendungsfall nicht immer in der beschriebenen Form zutreffen bzw. welche sich durch Weiterentwicklung der Produkte ändern können. Die gewünschten Leistungsmerkmale sind dann verbindlich, wenn sie bei Vertragsabschluss ausdrücklich vereinbart werden.

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