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Elster Messkapsel MOC
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Mehrstrahl-Modulmeter
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Geeichter Messeinsatz für kostengünstiges Erfassen bei Erstinstallation und Eichaustausch.
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Beschreibung
Messkapsel Elster MOC für Kaltwasser oder Warmwasser:
Der Zähler besteht aus zwei Dingen: erstens der Anschlussarmatur, zweitens dem Messeinsatz.
Die schnelle Verschraubung von Anschlussgehäuse und Messkaspel erleichtert den Installationsaufwand.
- Wasserzähler für beliebige Einbaulage, Volltrockenläufer, drehbares
Kapselzählwerk, Klarsichtkappe für optionale Ablesbarkeit, schlagfestes
Gehäuse.
- Höchste Temperaturbeständigkeit: Kaltwasser bis 30 °C, Warmwasser bis 90 °C.
- Hohe Betriebssicherheit und Zuverlässigkeit, magnetitgeschützte Magnetkupplung,
selbsttätiger Überlastschutz verhindert Trockenlaufschäden.
- Umfangreiches Systemzubehör erfüllt alle Anforderungen der modernen
Versorgungsnetz-Informatik.
- Umweltbewußt, das ist sparsamer Materialeinsatz, geringer Kunststoffanteil,
trinkwassergeeignetes Material.
Geprüft und zugelassen
Wie alle Wasserzähler unterliegt der Messkapsel-Wasserzähler dem Eichgesetz und wird
staatlich geprüft und zugelassen ausgeliefert.
Anwendungsmöglichkeiten
- Aufputzmontage mit einem Aufputzanschlussstück
- Unterputzmontage mit einem Unterputzanschlussstück bzw. Montageblock
- Montage in Ventilwasserzähler
- Montage als Mischbatteriezähler
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Merkmale
- Mehrstrahl-System
- Beliebige Einbaulage
- Volltrockenläufer
- Drehbares Kapselzählwerk
- Magnetitgeschützte Magnetkupplung
- Trinkwassergeeignetes Material.
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Technische Daten:
Messprinzip: |
Der Zähler arbeitet nach dem Mehrstrahl-Messprinzip. |
Anschlussgewinde: |
Je nach Hersteller und Baujahr |
Durchflusswerte: |
1,5 m³/h
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Zubehör
Montageblock zur einfachen und massgenauen Installation von Wasserzähler und Absperrventil
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Die Informationen auf dieser Seite enthalten lediglich allgemeine Beschreibungen bzw. Leistungsmerkmale, welche im konkreten Anwendungsfall nicht immer in der beschriebenen Form zutreffen bzw. welche sich durch Weiterentwicklung der Produkte ändern können. Die gewünschten Leistungsmerkmale sind dann verbindlich, wenn sie bei Vertragsabschluss ausdrücklich vereinbart werden.
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