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| Zapfhahnzähler |  | Wasserzähler für die Montage auf einen Zapfhahn |  | Zähler zur Bestimmung des Wasserverbrauchs an einem Zapfhahn zum Beispiel für eine Waschmaschine. |  |   |  
 
 
 
 
| BeschreibungZapfhahnzähler bestehen aus einem Aufputzwasserzähler und einer Spezialverschraubung zur Montage des Zählers dirket auf den Auslaufhahn.
      Wasserzähler für beliebige Einbaulage, Volltrockenläufer, drehbares
	Kapselzählwerk, Klarsichtkappe für optionale Ablesbarkeit, schlagfestes
	Gehäuse.Höchste Temperaturbeständigkeit: Kaltwasser bis 30 °C, Warmwasser bis 90 °C.EG-Zulassung: Klasse A für vertikale Einbaulage, Klasse B für horizontale
	Einbaulage.Hohe Betriebssicherheit und Zuverlässigkeit, magnetitgeschützte Magnetkupplung,
	selbsttätiger Überlastschutz verhindert Trockenlaufschäden.Umfangreiches Systemzubehör erfüllt alle Anforderungen der modernen
	Versorgungsnetz-Informatik.Umweltbewußt, das ist sparsamer Materialeinsatz, geringer Kunststoffanteil,
	trinkwassergeeignetes Material. Geprüft und zugelassenWie alle Wasserzähler unterliegt der Waschtisch-Wasserzähler dem Eichgesetz und wird
staatlich geprüft und zugelassen ausgeliefert. |  
 
   
 
 
| Merkmale
      Einstrahl-SystemBeliebige EinbaulageVolltrockenläuferDrehbares KapselzählwerkMagnetitgeschützte MagnetkupplungTrinkwassergeeignetes Material. |  
 
   
 
 
| Technische Daten:
      
	| Nenndurchfluß = Dauerbelastung | m³/h | 1,5 |  
	| Nenndurchmesser | DN mm | 15 |  
	| Qmax bei 1 bar Druckverlust | m³/h | 3,4 |  
	| Anlauf horizontal
 vertikal
 | l/h | 10
 17
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	| Anschlußgewinde | inch | ¾¨ |  
	| Verschraubung | inch | ½¨ |  
	| Einbaulänge | mm | 110 |  
	| Breite | mm | 70 |  
	| Bauhöhe komplett | mm | 103 |  |  
 
   
 
 
| Weitere Bilder:
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Die Informationen auf dieser Seite enthalten lediglich allgemeine Beschreibungen bzw. Leistungsmerkmale, welche im konkreten Anwendungsfall nicht immer in der beschriebenen Form zutreffen bzw. welche sich durch Weiterentwicklung der Produkte ändern können. Die gewünschten Leistungsmerkmale sind dann verbindlich, wenn sie bei Vertragsabschluss ausdrücklich vereinbart werden.
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